- Exemplarisch dokumentiert das vorliegende Lesebuch den, wie Diether Posser formulierte, bis dahin »bedeutendsten politischen Strafprozeß seit Bestehen der Bundesrepublik«. Es lotet das politische, juristische und gesellschaftliche Umfeld aus, in dem dieser Prozeß überhaupt erst möglich war: den Kalten Krieg, die Inkorporation der NS-Eliten in staatliche Führungspositionen, die Übernahme des Antikommunismus aus dem »Dritten Reich« als Staatsdoktrin in Westdeutschland. Allein schon daraus ergeben sich die ungeschmälerte Aktualität der Plädoyers und rückblickenden Betrachtungen der Verteidiger Walther Ammann, Heinrich Hannover, Diether Posser, Friedrich Karl Kaul und D.N. Pritt.
- Der Herausgeber steht für Veranstaltungen zur Verfügung. Kontakt über den Verlag.
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Rezension in: NEUES DEUTSCHLAND vom 27./28. Mai 2006, S. 20
Staatsfeindliche Rädelsführer?
- Justizunrecht - Der Prozess gegen das westdeutsche Friedenskomitee
Von Erich Buchholz
- Nach Ausbruch des Kalten Krieges wollten die USA das militärische und wirtschaftliche Potenzial der soeben gegründeten Bundesrepublik gegen die Sowjetunion nutzen. Und auch Kanzler Adenauer wollte die Republik aufrüsten und in die NATO eingliedern - selbst um den Preis der endgültigen Spaltung Deutschlands. Doch Hunderttausende Bundesbürger wandten sich dagegen. »In fast allen Kreisen der Bevölkerung zeigten sich unabhängig von der parteipolitischen Überzeugung erhebliche Abneigung und Widerstand gegen die von der Bundesregierung vertretene Außenpolitik«, räumte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) damals ein. Nachzulesen ist dies in dem jetzt von Friedrich-Martin Balzer herausgegeben Buch über den Düsseldorfer Prozess 1959/60 gegen Mitglieder des westdeutschen Friedenskomitees, die u. a. von Friedrich Karl Kaul und dem britischen Kronanwalt Denis Noel Pritt verteidigt worden sind; letzterer war übrigens auch Vorsitzender des »Londoner Gegenprozesses« zum Leipziger Reichstagsbrandprozess von 1933 gewesen.
- Die Einleitung zu Balzers Dokumentation verfasste der bekannte Rechtsanwalt Heinrich Hannover. Zum Prozess selbst äußert sich sachkundig Dieter Posser.
- Um das vielstimmige »Nein« zu seiner Wiederbewaffnungspolitik zu ersticken, mo-bilisierte Adenauer die Staatsmacht. Der Bundestag erließ das »Blitzgesetz«, ein Sondergesetz. Organisationen, die sich gegen die Remilitarisierung wandten, so VVN und FDJ, wurden verboten. Die Regierung beantragte beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Verbot der KPD, weil sie deren »so genannte Volksbefragungsaktion ... als schwersten Angriff gegen den Bestand der Bundesrepublik und die freiheitliche demokratische Grundordnung« ansah. Im Gefolge des vor nunmehr bereits 50 Jahren vom BVerfG folgsam ausgesprochene KPD-Verbot wurden etwa 200.000 Strafverfahren eingeleitet, Tausende wurden verurteilt und weitgehend ausgegrenzt. In einem Geheimprozess, der mit dem - im Wortlaut erst seit fünf Jahren bekannten - berüchtigten »Fünf-Broschüren-Urteil« vom 8. April 1952 endete, hatte der BGH bereits die Linie dafür vorgegeben.
- Im Februar 1952 waren die Ermittlungen gegen Mitglieder des westdeutschen Frie-denskomitees aufgenommen worden. Angeklagt wurden von der 4. Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf Pastor Johannes Oberhof, Pfarrer Erwin Eckert, die frühere Stadträtin Edith Hoereth-Menge, der Diplomdolmetscher Walter Diehl, der Verlagsleiter Gerhardt Wohlrath, der Kaufmann Gustav Thiefes und der Versicherungsangestellte Erich Kompalla. Staatsanwaltschaft und Landgericht legten den Angeklagten zur Last, die »Bestrebungen einer Vereinigung als Rädelsführer gefördert zu haben, deren Zwecke oder deren Tätigkeit sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten«. Sie hätten die »Absicht« gehabt, »Verfassungsgrundsätze zu beseitigen« und versucht, dies »vor der Staatsregierung geheim zu halten«. Über solche Strafvorwürfe kann man heute nur noch mit dem Kopf schütteln. Was sollte geheim gehalten werden? Welche Grundsätze sollten beseitigt werden?
- So hanebüchen wie der Tatvorwurf und die schließliche Verurteilung am 8. April 1960 waren, so unerhört war auch der Verlauf des Prozesses. Balzers Buch dokumentiert, wie sich das Gericht, vornehmlich durch Sachverhaltsverfälschung, aber auch durch - Strafverteidigern bekannte - Ablehnung von Beweisanträgen die »Tatsachengrundlage« für die Verurteilung zurechtschusterte. Dadurch hatte die Revision beim 3. (politischen) Strafsenat des BGH unter Vorsitz des bekannten Richters Jagusch auch keine Aussicht auf Erfolg. Lediglich bei einem Angeklagten, Diehl, wurde die Strafe von einem Jahr auf neun Monate Freiheitsentzug reduziert, nachdem zuvor das Verfahren gegen Frau Hoereth-Menge abgetrennt worden ist. Die Verfassungsbeschwerde selbst blieb erfolglos.
- Bei einer Rückschau auf diese dunkelste Periode bundesdeutscher Strafjustiz sprach die ehemalige, langjährige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach von »einem politischen Strafrecht«, das »die Schwelle der Strafbarkeit sehr weit in den Bereich bloßer Vorbereitungshandlungen vorverlegte«: »Mit der subjektiven Struktur der Gefährdungsdelikte, die erst durch die staatsgefährdende Absicht zum Straftatbestand erhoben worden ist, öffnete man ein Einfallstor für richterliche Gesinnungsforschung.« Letztlich lief alles darauf hinaus, wie Alexander von Brünneck in seiner fundierten Studie über diese Strafverfolgungspraxis feststellte: »Wer sich als Kommunist betätigte, konnte bestraft werden.« Ganz gleich, was er tat. Doch, obwohl die rechtsstaatliche Fragwürdigkeit der damaligen strafrechtlichen Verfolgung mittlerweile anerkannt und das bösartige Gesetz 1968 entschärft worden ist, steht bis heute eine Rehabilitierung der zu Unrecht Verurteilten aus.
- Das Buch schließt mit einem Beitrag des Herausgebers wider die Tabus der bundesdeutschen Geschichte. Wer etwas über Justiz-Unrecht im Kalten Krieg erfahren möchte, lese dieses Buch.
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